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Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Er wird oft auch Bildungsfreistellung genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden. Er ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer*innen während der Arbeitszeit.

Der Anspruch an Bildungsurlaub ist nicht über ein einheitliches Bundesgesetz geregelt. Darum haben alle Bundesländer (ausgenommen Bayern und Sachsen) eigene Gesetze verabschiedet, die sich im Kern zwar gleichen, aber im Detail doch unterschiedlich sind. So kann es zum Beispiel sein, dass ein bestimmtes Kursangebot in manchen Bundesländern anerkannt wird und in anderen nicht. Dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Bundesland der Kurs angeboten wird, sondern in welchen Bundesland sich der Arbeitsplatz befindet.

Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben nur Arbeitnehmer. Studenten und Rentner sind dementsprechend ausgenommen. Für Beamte und Auzubildende gelten wiederum eigene Regeln.

 

Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?

In den meisten Bundesländern hat der Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr oder auf zehn Tage, wenn im Vorjahr darauf verzichtet wurde. Letzteres ermöglicht die Teilnahme an Weiterbildungen, die länger als eine Woche dauern.

Der Arbeitnehmer muss sich den Bildungsurlaub mindestens vier Wochen im voraus per Antrag genehmigen lassen. Der Arbeitgeber kann diesen Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen.

 

Welche Inhalte sind erlaubt?

Zwischen dem Inhalt der beruflichen Weiterbildung und dem ausgeübten Beruf muss kein Zusammenhang bestehen. Was Sie lernen möchten, ist Ihnen daher grundsätzlich freigestellt. In der Regel handelt es sich bei den Kursen um politische oder berufsbezogene Themen, die zum Beispiel auch für die Qualifizierung zum Ehrenamt geeignet sind.

Tipp: In den meisten Fällen kann der Arbeitnehmer die Kurskosten von der Steuer absetzen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich auch zu prüfen, ob die Weiterbildungsmaßnahme über die Bildungsprämie finanziert werden kann. Informationen zu dem Thema finden Sie unter Fördermöglichkeiten.

 

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kursgebühr und Reisekosten (falls nötig) für den Bildungsurlaub übernimmt der Arbeitnehmer.  Der Arbeitgeber bezahlt dafür die Kosten der zusätzlichen Urlaubstage. Er kann auch Teile der Kurskosten übernehmen, wenn die vermittelten Inhalte für den ausgeübten Job von Vorteil sind.

 

Wie ist der Bildungsurlaub Wiesbaden geregelt?

Die Grundlage für den Bildungsurlaub Wiesbaden stellt das Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BildUrlG,HE) da.

Besonderheiten des Bildungsurlaub Wiesbaden

  • Anrecht: Anrecht darauf haben Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen und Auszubildende (nur für politische Bildung und Ehrenamtsschulungen). Beamte sind hingegen ausgeschlossen.
  • Fristen: Die fristgemäße Antragstellung muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
  • Dauer: Die Mindestdauer beträgt drei Tage mit täglich sechs Zeitstunden.
  • Förderung: Das Land Hessen erstattet für Beschäftigte von Kleinst- und Kleinbetrieben die Hälfte des Entgelts bei der Teilnahme an einem Kurs mit dem Ziel der beruflichen oder politischen Bildung. Bei der Teilnahme an einer Ehrenamtsschulung erstattet das Land Hessen das tatsächlich gezahlte Entgelt.