Das Weiterbildungsinstitut des Lern-Planeten


Förderangebote & Bildungsprämie

Förderangebote Agentur für Arbeit:

Gültig für die Weiterbildung zum Systemisch-interkultureller Berater

Da die Lern-Planet GmbH über eine Trägerzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung – AZAV verfügt, und die Weiterbildung Systemisch-interkulturelle Beratung eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung ist, kann die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung fördern.

Die Förderentscheidung obliegt der jeweilig zuständigen Arbeitsagentur.
Siehe auch hier.

Wichtig: Leistungen können seitens der Bundesagentur für Arbeit nur bewilligt werden, wenn die Teilnehmer sich vor Beginn der Teilnahme beraten lassen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt wurde!

Bildungsgutscheine:

Gültig für die berufsbegleitenden Weiterbildungen:

Systemisch-interkultureller Berater

Den Bildungsgutschein können Teilnehmer bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter erhalten. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer arbeitslos ist oder ohne eine Fortbildung die Arbeitslosigkeit droht. Die Agentur für Arbeit / Jobcenter prüft, ob Sie das Angebot nutzen können. Mit dem Bildungsgutschein kann eine Weiterbildung begonnen werden, um Beschäftigungschancen zu erhöhen bzw. zu stabilisieren. Alle anfallenden Kosten für die Weiterbildung einschließlich Fahrt-, Unterbringungs- und Kinderbetreuungskosten werden abgedeckt. Wichtig der Gutschein muss eingelöst werden, solange er gültig ist. Ansonsten verfällt er.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (§ 45 Absatz 4 SGB III):

Ferner können ebenfalls Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine seitens der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt werden.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können nur durch zugelassene Träger bzw. für zugelassene Maßnahmen eingelöst werden (§ 45 Absatz 4 SGB III). Diesen Anforderungen entspricht die Lern-Planet Weiterbildung „Systemisch-Interkulturell Beratung“.

Qualifizierungschancengesetz:

Bei der Agentur für Arbeit können Sie sich über die Möglichkeit der Förderung der Weiterbildung beraten lassen.

Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Darüber hinaus wurden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Informationen finden Sie unter folgenden Links. Förderung der Weiterbildunginformationen zur Qualifizierungsoffensive (BMAS).

Informationen zu Karriere und Weiterbildung unter https://www.arbeitsagentur.de/beruflich-qualifizieren/qualifizierungswege

Bildungsprämie des BMBF

Die Bildungsprämie unterstützt Menschen bei der Finanzierung einer berufsbezogenen Weiterbildung bis zu einem Betrag von derzeit 500 Euro. Voraussetzungen sind, dass die Teilnehmer mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.
Über das Bundesministerium für Bildung und Forschung erhalten Sie weitere Informationen zur Bildungsprämie. Siehe auch: http://www.bildungspraemie.info, Telefon 0800 2623-000

Als eine von Weiterbildung Hessen e.V. geprüfte Weiterbildungseinrichtung, ist die Lern-Planet GmbH befähigt, Prämiengutscheine (Bildungsprämien) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) anzunehmen.